Als Organ der vorsorgenden Rechtspflege entwirft, beurkundet und vollzieht der Notar
Rechtsgeschäfte von großer Tragweite.
Dabei ist es unsere Aufgabe, Sie unparteiisch und unabhängig zu beraten und zu betreuen.
Die Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit richten sich auf die unten aufgelisteten Gebiete.
Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist häufig von großer Bedeutung. Der Notar begleitet Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kaufvertrags.
Eine Besonderheit stellt der Kauf vom Bauträger dar. Der Bauträger verpflichtet sich, auf dem zu Verkauf stehenden Grundstück, ein bestimmtes Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu errichten.
Nicht selten werden Grundstücke und Eigentumswohnungen aus erbschaftssteuerlichen Gründen bereits zu Lebzeiten an die Nachfahren vermacht.
Die vorweggenommene Erbfolge und Gestaltung von Übertragungsverträgen gehört also auch zum Aufgabenfeld des Notars.
Ein Haus- oder Wohnungskauf ist kein Alltagsgeschäft. Vielmehr ist eine solche Anschaffung, gerade für Privatpersonen, oft mit einer Großinvestition gleichzusetzen, die zugleich der Altersvorsorge dienen soll.
Für Käufer und Verkäufer geht es dabei meist um sehr viel Geld. Um beide Parteien bestmöglich vor Verlusten und ungewollten Überraschungen zu schützen, sieht der Gesetzgeber vor, dass Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen nur dann gültig sind, wenn sie notariell beurkundet werden.
Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und dem Notar unterschrieben.
Anschließend koordiniert der Notar den Zahlungsverkehr zwischen Käufer, Verkäufer und den beteiligten Banken.
Werden Wohnungen oder Häuser verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind, spricht man von einem Bauträgervertrag. Bei einem Kauf vom Bauträger zahlt der Käufer nach Baufortschritt, also in Raten.
Hierdurch wird vermieden, dass der Käufer den gesamten Kaufpreis zahlt, ohne bereits einen tatsächlichen Gegenwert in Form des errichteten Gebäudes zu haben.
Die letzte Rate wird in der Regel erst fällig, wenn alle wesentlichen Mängel beseitigt sind. Treten nach der Abnahme noch Mängel am Bauwerk auf, haftet der Bauträger grundsätzlich für fünf Jahre.
Ein solcher Bauträgervertrag bietet sowohl dem Bauträger als auch dem Käufer Vorteile: Der Bauträger erhält Planungssicherheit und spart Zinsen, da er durch die Raten des Käufers ein niedrigeres Darlehen aufnehmen muss.
Dadurch kann das Objekt für den Käufer günstiger werden. Außerdem hat der Käufer häufig die Möglichkeit, das Objekt in bestimmten Bereichen mitzugestalten. Da das Kaufobjekt noch nicht fertiggestellt und somit nicht vollständig begehbar ist, sind eine detaillierte Baubeschreibung sowie Baupläne besonders wichtig.
Der Käufer sollte sich diese Dokumente rechtzeitig zukommen lassen und sorgfältig durchlesen.
Diese Unterlagen werden entweder als Anlage dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag beigefügt oder bereits zur Vorbereitung der späteren Kaufverträge in einer gesonderten notariellen Urkunde niedergelegt.
Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. So haben Eltern häufig den Wunsch, ihre Immobilien schon zu Lebzeiten auf die Kinder zu übertragen.
Auf diese Weise können erbsteuerrechtliche Aspekte berücksichtigt und Schenkungssteuerfreibeträge effektiv genutzt werden. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollten jedoch alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden.
Ein Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist beispielsweise, dass dem Veräußerer die Immobilie dauerhaft entzogen wird. Über die Einzelheiten möglicher Vertragsgestaltungen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Nutzen Sie dafür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle erforderlichen Daten erhalten.
Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.
Schon bei der Gründung von Unternehmen ergibt sich eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen:
Welche Rechtsform soll gewählt werden? Was kostet die Gründung?
Der Notar steht Ihnen bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens mit seinem Fachwissen zur
Seite. Er unterstützt und berät Sie als Experte bei der Vertragsgestaltung von
Unternehmenseinkäufen und bei Fragen der Unternehmensnachfolge.
Als ausgewiesener Experte im Gesellschaftsrecht berät der Notar Sie bei der Wahl der geeigneten
Rechtsform. Natürlich veranlasst er auch die Eintragung in das entsprechende Register.
Die Geschäftsidee ist geboren. Nun möchten Sie Ihren Traum verwirklichen und Unternehmer werden.
Eine der ersten und wichtigsten Fragen, die sich bei der Unternehmensgründung stellt, ist die
Wahl der geeigneten Rechtsform.
Ihr Notar wird alle wesentlichen rechtlichen Fragen im Beratungsgespräch mit Ihnen klären, Sie
bei der Wahl des Namens Ihres Unternehmens, also der Firma, unterstützen und die Eintragung in
das Handelsregister veranlassen.
Der Betrieb eines Unternehmens als Kaufmann beziehungsweise Kauffrau erfordert die Eintragung in
das Handelsregister als „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“.
Der Einzelkaufmann haftet persönlich mit seinem gesamten Vermögen für Forderungen aus dem
Geschäftsbetrieb. Diese Gesellschaftsform eignet sich für kleinere und mittlere Unternehmen,
deren Geschäftstätigkeit keine größeren Haftungsrisiken birgt.
In der offenen Handelsgesellschaft (OHG) schließen sich mehrere Personen mit dem Zweck
kaufmännischer Zusammenarbeit zusammen.
Alle Gesellschafter haften persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für Forderungen aus dem
Geschäftsbetrieb. Die OHG ist über den Notar von allen Gesellschaftern zum Handelsregister
anzumelden.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist der OHG ähnlich. Ihr Zweck ist auf den Betrieb eines
Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet.
Der Unterschied zur OHG besteht darin, dass neben dem persönlich haftenden Gesellschafter, dem
Komplementär, mindestens ein Gesellschafter nur beschränkt in Höhe seiner Hafteinlage haftet,
der sogenannte Kommanditist.
Die KG wird nach außen hin ausschließlich durch den oder die Komplementäre vertreten.
Kommanditisten haben keine Befugnis zur Geschäftsführung.
Die GmbH ist die am weitesten verbreitete Unternehmensform. Die Gründer müssen gemeinsam ein
Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen. Der Vorteil der GmbH liegt in ihrer
Haftungsbegrenzung auf die Höhe des Stammkapitals.
Bei der Aktiengesellschaft muss ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro aufgebracht werden.
Die AG hat für Neugründungen eher selten praktische Bedeutung.
Allerdings kann sie im Einzelfall eine sinnvolle Alternative zu den anderen genannten
Rechtsformen darstellen. Ihr Notar wird Sie sachkundig beraten und die passende
Gesellschaftsform vorschlagen.
Sollten Sie ein Unternehmen beziehungsweise Unternehmensanteile erwerben wollen, ist eine
sorgfältige und vorausschauende Vertragsgestaltung von höchster Bedeutung.
Um Risiken zu minimieren und wichtige Fragen zu klären, sollten Sie sich von Ihrem Notar
beraten lassen.
Grundsätzlich kann die Übernahme eines Unternehmens auf zwei Wegen erfolgen. Bei der
Gesamtrechtsnachfolge, dem sogenannten „Asset Deal“, wird jeder Vermögensgegenstand der
Gesellschaft einzeln erworben.
Beim „Share Deal“ dagegen wird eine Beteiligung an dem Unternehmensträger erworben, wodurch
Einfluss auf die Unternehmensführung gewonnen werden kann.
Genauso wie Unternehmensgründungen müssen auch Unternehmensnachfolgen gründlich und
vorausschauend geregelt werden. Selbst wenn der Zeitpunkt der Übergabe eines Unternehmens noch
nicht feststeht, sollte eine Vorsorgeregelung nicht fehlen.
Ihr Notar unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Unternehmensvorsorge- und
Nachfolgeregelung. Als Experte auf diesem Gebiet macht er Sie auf alle Problemstellungen
aufmerksam, die es zu regeln gilt.
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige
Angaben von Ihnen. Nutzen Sie dafür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt,
dass wir alle erforderlichen Daten erhalten.
Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.
Mit dem Tod befasst man sich nicht gerne. Deswegen wird auch oft das Verfassen einer letztwilligen Verfügung auf die lange Bank geschoben.
Aber gerade wenn Sie Ihr Vermögen sicher und ohne großen Verlust auf die nächste Generation übertragen möchten oder wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, ist eine qualifizierte Beratung dringend anzuraten.
Es ist zwar möglich, ein Testament selbst zu verfassen. Gerade im Erbrecht gibt es jedoch viele
Fallstricke, die einem Laien unbekannt sind und dazu führen können, dass das Testament nicht in
der Form vollzogen wird, wie es sich der Erblasser gewünscht hat.
Ihr Notar ist in der Lage, ein auf Ihren Einzelfall zugeschnittenes Testament zu entwerfen und
Sie dabei vor verschiedenen Risiken zu schützen.
Durch ein notarielles Testament wird die Umsetzung des Erblasserwillens abgesichert. Denn beim
notariellen Testament besteht grundsätzlich keine Gefahr, dass dieses wegen Formfehlern unwirksam
ist.
Der Notar kennt und verwendet rechtlich abgesicherte Formulierungen, um den letzten Willen des
Erblassers umzusetzen. Außerdem wird durch den Notar die tatsächliche Eröffnung des Testaments
sichergestellt. Ein „Verschwinden“ des Testaments kann so nicht vorkommen.
Des Weiteren steht der Notar als Zeuge zur Verfügung, wenn die Testierfähigkeit des Erblassers
später zu Unrecht in Zweifel gezogen wird.
Um solche unvorhergesehenen Situationen zu vermeiden, sollten Sie einen Notar zur Beratung
hinzuziehen.
Sie können Ihren letzten Willen, beispielsweise gemeinsam mit Ihrem Ehegatten, in Form eines
Erbvertrags festlegen. Dieser Erbvertrag kann, anders als ein Testament, nicht ohne Weiteres
geändert werden.
Eine Änderung kann nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners vorgenommen werden.
Erbverträge müssen außerdem generell notariell beurkundet werden.
Inhalt des Erbvertrags kann beispielsweise sein, dass sich Ehegatten gegenseitig zu Erben
einsetzen und als Schlusserben die gemeinsamen Kinder benennen.
Mit dem Thema „Erben und Vererben“ ist auch die Schenkung eng verknüpft. So kann Vermögen statt
durch Erbfolge bereits zu Lebzeiten übertragen werden.
Durch eine Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge können schenkungs- beziehungsweise
erbschaftsteuerliche Freibeträge mehrfach genutzt werden, um zukünftigen Erben hohe
Steuerforderungen zu ersparen.
Außerdem können Pflichtteilsansprüche dritter Personen unter bestimmten Voraussetzungen
minimiert werden.
Als Experte im Bereich des Erbrechts und Immobilienrechts berät der Notar Sie umfassend und
erarbeitet einen Vertragsentwurf, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Wir möchten Ihr Anliegen schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben
von Ihnen. Nutzen Sie dafür am besten unsere Formulare. Dadurch ist sichergestellt, dass wir alle
erforderlichen Daten erhalten.
Offene Fragen können wir gerne telefonisch oder in einem Besprechungstermin klären.
Antworten auf diese Fragen können höchst unterschiedlich ausfallen. Der Notar arbeitet mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Vereinbarung im Willen der Ehepartner aus.
Die Aufgabe des Notars ist es, die Ehepartner neutral und überparteilich über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrags und deren rechtliche Tragweite zu beraten, den Vertrag anschließend aufzusetzen und notariell zu beurkunden.
Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft kann die Vorteile beider Regelungen miteinander verbinden. Unter Beibehaltung des Güterstands werden dabei einzelne, von den Ehepartnern bestimmte Vermögensgegenstände dem Zugewinnausgleich entzogen oder für den Fall der Scheidung ausgeschlossen.
Im Rahmen der Scheidungsfolgevereinbarung klärt der Notar Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts, des Sorgerechts sowie erbrechtliche Folgen, um eine gerechte und ausgewogene Regelung zu finden.
Hier erfahren Sie mehr über Christian Bachmayer. Neben dem beruflichen Werdegang finden Sie Informationen zu fachlichen Schwerpunkten sowie zu Veröffentlichungen.
Unsere Tätigkeit umfasst zentrale Bereiche des privaten und geschäftlichen Lebens. Von Immobilien über Erbrecht bis hin zu Unternehmen begleiten wir Sie bei rechtlich bedeutsamen Vorgängen.
Über unsere Online-Formulare können Sie uns wichtige Informationen bequem vorab übermitteln. So kann Ihr Anliegen gezielt vorbereitet und der weitere Ablauf effizient gestaltet werden.
Hier finden Sie hilfreiche Hinweise zu Notarkosten, Registern, Kammern und weiteren nützlichen Anlaufstellen. Die Informationen geben Ihnen eine erste Orientierung rund um notarielle Themen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie einen Termin vereinbaren oder ein Anliegen besprechen möchten. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung und Vorbereitung der nächsten Schritte.
Wir freuen uns über Menschen, die sich vorstellen können, Teil unseres Notariats zu werden. Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen, wenn Sie Ihre berufliche Zukunft in einem verlässlichen Umfeld gestalten möchten.