Informieren Sie sich über ausgewählte aktuelle Rechtsthemen, die für Ihre notarielle Beratung von Bedeutung sein können. Die Inhalte werden über den RSS-Feed des Medienverbunds der Notarkammern bereitgestellt.
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Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Notarkasse erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung, falls erforderlich.
Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts. Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.
Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für Sie als Bürgerin oder Bürger: Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.
Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Wir Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig.
Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jede Amtstätigkeit des Notars sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.
Für einseitige Erklärungen muss die volle Gebühr (1,0) berechnet werden, für Verträge und Beschlüsse kommt die doppelte Gebühr (2,0) zum Ansatz. Für Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten des Notars beträgt der Gebührensatz oft 0,5. Beschränkt sich die Vollzugstätigkeit des Notars aber beispielsweise auf die Einholung eines Vorkaufsrechtszeugnisses nach § 28 Abs. 1 des Baugesetzbuchs, beträgt die Gebühr höchstens 50,00 €.
Das GNotKG legt fest, wie der Geschäftswert für die Gebührenberechnung zu ermitteln ist. Dies ist zum Beispiel bei einem Kaufvertrag regelmäßig der Kaufpreis, bei Generalvollmachten das Bruttovermögen des Vollmachtgebers und bei Testamenten das Reinvermögen des Erblassers, wobei Schulden nur bis maximal zur Hälfte des Aktivvermögens abzugsfähig sind.
Die Höhe der Notargebühren kann mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners ermittelt werden. Für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen wir keine Gewähr.
Gebührenrechner öffnenGegenstand der regelmäßigen Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Prüfungsabteilung der Notarkasse ist auch der ordnungsgemäße Kostenansatz. Bei Unregelmäßigkeiten ist der Notar verpflichtet, Gebühren nachzufordern oder zurückzuerstatten. Falsche Wertangaben der Beteiligten sind strafbar.
Hier haben wir für Sie Internet-Adressen zu Registern gesammelt, die Ihnen jederzeit einen schnellen und direkten Zugriff auf wichtige Informationen und Entwicklungen bieten:
Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen). Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Im Zentralen Vorsorgeregister werden die zur Vermeidung unnötiger gesetzlicher Betreuungen erforderlichen Informationen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gespeichert.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Vererben, Erben, zur Nachlassplanung und -gestaltung sowie zum deutschen Testamentsregister, das ab 01.01.2012 von der Bundesnotarkammer geführt wird. Dort werden Testamente und Erbverträge registriert, damit sie im Sterbefall auch gefunden werden.
Die Notarkammern als notarielle Standesorganisationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie bieten Informationen zu allen Bereichen der notariellen Tätigkeiten. Für diesen Amtsbereich ist zuständig die
Notarkammer Baden-Württemberg
Friedrichstr. 9a
70174 Stuttgart
Tel. 0711/ 30 58 77 0
Fax: 0711/ 30 58 77 69
E-Mail:
info@notarkammer-baden-wuerttemberg.de
www.notarkammer-baden-wuerttemberg.de
Die insgesamt 21 Notarkammern sind in der Bundesnotarkammer zusammengeschlossen. Sie hat ihren Sitz in Berlin und weitere Büros in Köln und Brüssel. Auf der Homepage der Bundesnotarkammer finden Sie umfangreiche Informationen zu allen notariellen Tätigkeitsfeldern. Die Bundesnotarkammer betreibt auch das Zentrale Vorsorgeregister.
Mohrenstraße 34
10117 Berlin
Tel.: 030/383866-0
Fax: 030/383866-60
E-Mail:
bnotk@bnotk.de
www.bnotk.de
Hier finden Sie weitere nützliche Links.
www.elrv.info
Auf elrv.info finden Sie Informationen der NotarNet GmbH und der Bundesnotarkammer zum
elektronischen Rechtsverkehr im Notariat, insbesondere zu dem Notarnetz, zu dem Programm
XNotar und zu Signaturkarten.
www.destatis.de
Das Statistische Bundesamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Es gehört zum
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Dort finden Sie insbesondere Angaben
zum Verbraucherpreisindex.
www.bundesbank.de
Die Deutsche Bundesbank stellt aktuelle und historische Informationen zum Basiszinssatz
nach § 247 BGB zur Verfügung.
www.gesetze-im-internet.de
Das Bundesministerium der Justiz stellt für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu
das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und
Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden.
notar.de
Notar.de bietet eine Notar-, Urkunden-, Gerichts-, Grundbuchamts- und Standesamtssuche
in einer Plattform. Über die Notarsuche können Bürger einfach und komfortabel einen Notar
in ihrer Nähe oder mit speziellen Sprachkenntnissen suchen. Die Urkundensuche gibt Auskunft
darüber, wo die Urkunden eines aus dem Amt geschiedenen Notars aufbewahrt werden.
Die Grundbuchamtssuche beauskunftet nicht nur, welches Grundbuchamt für welche Gemarkung
und welche politische Gemeinde zuständig ist, sondern auch, ob ein Grundbuchamt bereits
elektronisch erreichbar ist oder noch nicht. Die Suche nach Standesämtern ermöglicht Bürgern
und Notariaten die Ermittlung zuständiger Standesämter. Darüber hinaus ist die Suche nach
Gerichten, insbesondere Betreuungsgericht, Nachlassgericht und Handelsregister, anhand ihrer
örtlichen Zuständigkeit eingebettet.
Hier erfahren Sie mehr über Christian Bachmayer. Neben dem beruflichen Werdegang finden Sie Informationen zu fachlichen Schwerpunkten sowie zu Veröffentlichungen.
Unsere Tätigkeit umfasst zentrale Bereiche des privaten und geschäftlichen Lebens. Von Immobilien über Erbrecht bis hin zu Unternehmen begleiten wir Sie bei rechtlich bedeutsamen Vorgängen.
Über unsere Online-Formulare können Sie uns wichtige Informationen bequem vorab übermitteln. So kann Ihr Anliegen gezielt vorbereitet und der weitere Ablauf effizient gestaltet werden.
Hier finden Sie hilfreiche Hinweise zu Notarkosten, Registern, Kammern und weiteren nützlichen Anlaufstellen. Die Informationen geben Ihnen eine erste Orientierung rund um notarielle Themen.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie einen Termin vereinbaren oder ein Anliegen besprechen möchten. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung und Vorbereitung der nächsten Schritte.
Wir freuen uns über Menschen, die sich vorstellen können, Teil unseres Notariats zu werden. Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen, wenn Sie Ihre berufliche Zukunft in einem verlässlichen Umfeld gestalten möchten.