Notar

Christian Bachmayer LL.M.

Informationen

Aktuelles, Kosten & Nützliche Links

Informieren Sie sich über ausgewählte aktuelle Rechtsthemen, die für Ihre notarielle Beratung von Bedeutung sein können. Die Inhalte werden über den RSS-Feed des Medienverbunds der Notarkammern bereitgestellt.

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Zusammenstellung der Kosten

Gebührenerhebungspflicht

Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Notarkasse erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung, falls erforderlich.

Soziales Gebührensystem

Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts. Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Beratung inklusive

Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für Sie als Bürgerin oder Bürger: Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Günstig

Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben: Wir Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig.

Wertgebühren

Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jede Amtstätigkeit des Notars sieht das bundesweit einheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.

Gebührensatz

Für einseitige Erklärungen muss die volle Gebühr (1,0) berechnet werden, für Verträge und Beschlüsse kommt die doppelte Gebühr (2,0) zum Ansatz. Für Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten des Notars beträgt der Gebührensatz oft 0,5. Beschränkt sich die Vollzugstätigkeit des Notars aber beispielsweise auf die Einholung eines Vorkaufsrechtszeugnisses nach § 28 Abs. 1 des Baugesetzbuchs, beträgt die Gebühr höchstens 50,00 €.

Geschäftswert

Das GNotKG legt fest, wie der Geschäftswert für die Gebührenberechnung zu ermitteln ist. Dies ist zum Beispiel bei einem Kaufvertrag regelmäßig der Kaufpreis, bei Generalvollmachten das Bruttovermögen des Vollmachtgebers und bei Testamenten das Reinvermögen des Erblassers, wobei Schulden nur bis maximal zur Hälfte des Aktivvermögens abzugsfähig sind.

Gebührenrechner

Die Höhe der Notargebühren kann mit Hilfe eines von der Bundesnotarkammer erstellten Gebührenrechners ermittelt werden. Für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen wir keine Gewähr.

Gebührenrechner öffnen

Geschäftsprüfung

Gegenstand der regelmäßigen Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts bzw. die Prüfungsabteilung der Notarkasse ist auch der ordnungsgemäße Kostenansatz. Bei Unregelmäßigkeiten ist der Notar verpflichtet, Gebühren nachzufordern oder zurückzuerstatten. Falsche Wertangaben der Beteiligten sind strafbar.

Konkrete Beispiele zur Berechnung von Notarkosten stellt die Bundesnotarkammer in ihrem Informationsportal bereit. Dort finden Sie typische Fallkonstellationen mit beispielhaften Kostenberechnungen. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Auslagen entstehen können und die tatsächlichen Kosten je nach Sachverhalt abweichen können.

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Nützliche Links

Notar

Hier erfahren Sie mehr über  Christian Bachmayer. Neben dem beruflichen Werdegang finden Sie Informationen zu fachlichen Schwerpunkten sowie zu Veröffentlichungen.

Rechtsgebiete

Unsere Tätigkeit umfasst zentrale Bereiche des privaten und geschäftlichen Lebens. Von Immobilien über Erbrecht bis hin zu Unternehmen begleiten wir Sie bei rechtlich bedeutsamen Vorgängen.

Formulare

Über unsere Online-Formulare können Sie uns wichtige Informationen bequem vorab übermitteln. So kann Ihr Anliegen gezielt vorbereitet und der weitere Ablauf effizient gestaltet werden.

Informationen

Hier finden Sie hilfreiche Hinweise zu Notarkosten, Registern, Kammern und weiteren nützlichen Anlaufstellen. Die Informationen geben Ihnen eine erste Orientierung rund um notarielle Themen.

Kontakt

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie einen Termin vereinbaren oder ein Anliegen besprechen möchten. Wir helfen Ihnen bei der Einordnung und Vorbereitung der nächsten Schritte.

Karriere

Wir freuen uns über Menschen, die sich vorstellen können, Teil unseres Notariats zu werden. Initiativbewerbungen sind jederzeit willkommen, wenn Sie Ihre berufliche Zukunft in einem verlässlichen Umfeld gestalten möchten.